1. Das Schulgebäude ist den Schüler:innen an Unterrichtstagen ab 7.00 Uhr zugänglich. Der Aufenthalt im Schulgebäude bis 7.30 Uhr und zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht erfolgt auf Haftung und Gefahr der Erziehungsberechtigten. Eine Beaufsichtigung von Seiten der Schule ist für diese Zeiten nicht vorgesehen. Dasselbe gilt für den Aufenthalt nach Beendigung des Unterrichts. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schüler:innen nach Beendigung des Unterrichts die Schulliegenschaft unverzüglich zu verlassen haben, sofern nicht ein weiterer Aufenthalt bewilligt wurde; dieser wird bewilligt für das Warten auf den Schulbus vor der Heimfahrt.
  2. Die Schüler:innen haben im Schulgebäude von 1. November bis 15. April Hausschuhe zu tragen, in den restlichen Monaten sind auch Straßenschuhe erlaubt. Wer in der hausschuhpflichtigen Zeit drei Mal in Straßenschuhen angetroffen wird, wird in einer Stunde, in der in seiner Klasse der Unterricht entfällt, in der Schule bleiben und eine Tätigkeit im Sinne der Schulgemeinschaft (z. B. Ordnen der Schülerbibliothek) erledigen. Selbstverständlich werden in dem Fall, dass es sich um einen Schüler/eine Schülerin der Unterstufe handelt, die Eltern informiert.
  3. Das Verlassen der Schule während des Unterrichts ist verboten.
  4. Wenn ein/e Schüler:in Einrichtungen oder Anlagen der Schule mutwillig oder fahrlässig beschädigt oder zerstört, ist Schadenersatz zu leisten.
  5. Vor den Sommerferien sind Schulbänke und Garderobenplätze unaufgefordert zu räumen. Schadenersatzforderungen für später nicht mehr auffindbare Gegenstände sind unzulässig.
  6. Im gesamten Schulgebäude und im Bereich der Schulliegenschaft (Sportplatz, Parkplatz, Schulhof, Zugänge zu den Schulgebäuden) gilt ein absolutes Rauchverbot (Gemäß Schulordnung § 9 (2); gemäß Rundschreiben des BMBWK Nr. 3/2006 vom 24.1.2006, GZ 21.070/1-III/11/2006; gemäß Erlass des LSR für OÖ.: A3-89/1-06 vom 09.02.2006).
  7. Schule ist für uns ein Ort der Begegnung und der Gemeinschaft. Daher bleiben Mobiltelefone von Unterstufenschüler:innen ab 7.30 Uhr bis Unterrichtsende im Flugmodus in den Schultaschen der Schüler:innen. Wichtige Telefonate können in der großen Pause (10.25 – 10.40 Uhr) im Pausenraum und in den Aufenthaltsräumen vor der Bibliothek geführt werden. Die Schulleitung und die LehrerInnen können in begründeten Ausnahmefällen individuelle Regelungen treffen. Bezüglich iPADS, Laptops etc. möge die Mobile- Device-Hausordnung beachtet werden.
    Oberstufenschüler:innen mögen mit ihren mobilen Geräten eigenverantwortlich umgehen. Mobiltelefone müssen während des Schultages lautlos sein, ebenso müssen Benachrichtigungen an mobilen Geräten lautlos sein. Die Benutzung von Mobiltelefonen im Unterricht ist nur mit Erlaubnis der Lehrkraft erlaubt. Auf den Gängen (Vorbildwirkung, Sicherheit...) ist die Benutzung von Mobiltelefonen nicht gestattet. Das Laden der mobilen Geräte möge zu Hause erfolgen.
  8. Bei Schönwetter ist den Schüler:innen in der großen Pause der Aufenthalt im Pausenhof oder im Stiftshof unter folgenden Bedingungen bis auf Widerruf gestattet: a) Rauchverbot; b) rechtzeitige Rückkehr in die Klassen.

Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung

Bei schwerwiegender Verletzung der Hausordnung werden zuerst die Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand zu einer Aussprache vorgeladen. Bei weiterem unverändertem Verhalten erfolgt eine Verwarnung durch den Schulleiter.
Diese Hausordnung wurde vom SGA am 19.10.2009 auf Grund der „Schulordnung für kath. Privatschulen“ beschlossen und tritt mit 01.01.2010 in Kraft. Punkt 6 wurde vom SGA am 24.04.2006 auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis genommen. Punkt 7 wurde vom SGA am 07.04.2014 beschlossen. Punkt 2 wurde vom SGA am 14.3.2017 beschlossen. Punkt 7 wurde im SGA am 8.3.23 abgeändert.

Mobile Device – Hausordnung

  • Ich nehme mein Tablet und meinen Stift jeden Tag aufgeladen in die Schule mit und lasse es in der Schultasche, bis ich es für den Unterricht benötige.
  • Ich verwende MEIN Tablet nur für schulische Zwecke.
  • Ich bin mir bewusst, dass ich Fotos, Audioaufnahmen und Videos von Personen nur mit deren Einwilligung machen, verwenden und veröffentlichen darf.
  • Ich gebrauche nur mein eigenes Tablet und gehe damit achtsam um, deshalb nehme ich es auch jeden Tag wieder nach Hause mit.
  • ch darf das Tablet mit dem Schul-WLAN verbinden, nicht aber mein Handy. (Stichwort: Die Bandbreite MUSS für den Unterricht zur Verfügung stehen!)
  • Tablets dürfen in der Unterstufe vor dem Unterricht bzw. in den Pausen nur mit Erlaubnis der Gangaufsicht genutzt werden dürfen. In der Pause ist Tablet - Pause!

Das Tablet aus der digitalen Initiative der Bundesregierung wird seitens der Schule im Rahmen des Mobile- Device-Management (= MDM) konfiguriert und danach in die Eigenverantwortung übergeben!

MDM-Sprechstunden: Mag. Sabrina Flecker und Mag. Jürgen Roitner – Zeit und Raum laut Sprechstundenliste.